Viele Sportarten führen zu unangenehmen Stressreaktionen der Knochen. Bei den Sportlern entsteht ein schmerzliches Gefühl der Überbelastung, die auf sogenannte Stressfrakturen zurückgeführt werden können. Es gibt verschiedene Risikofaktoren für Knochenschäden, wie Überbelastungsverletzungen, verminderte Kalorienzufuhr bei gleichzeitig gesteigertem Energiebedarf, schlechte Versorgung mit Vitamin D und Calcium, bestimmte Medikamente, Schlafstörungen und eine beeinträchtigte Knochenmikroarchitektur.
Bei Sportlern sollte immer an eine knöcherne Stressreaktion gedacht werden, insbesondere, wenn sie dafür prädestinierte Sportarten betreiben und über Schmerzen an typischen Körperstellen klagen. Wenn Athleten kurz zuvor ihre Trainingsinhalte erhöht haben und über Verletzungsgefühle an den Knochen klagen, so wird eine nähere Untersuchung empfohlen.
Eine lokale Schmerzreaktion kann häufig durch Abtasten der betroffenen Körperpartien ausgelöst werden. Zudem kann eine Schwellung bestehen. Die Schmerzen werden gegebenenfalls mit jeder sportlichen Belastung stärker. Das Röntgen wäre in diesem Fall der erste Diagnose-Schritt, hat jedoch eine geringe Sensitivität und ist häufig unauffällig. Lediglich ausgeprägtere Verletzungen sind bereits auf der Röntgennativaufnahme sichtbar. Eine aussagekräftigere Diagnosemethode wäre die Magnetresonanztomografie (MRT).
Welche diagnostischen Verfahren zum Einsatz kommen, richtet sich also nach Lokalisation und Schweregrad der Schmerzen. Low-risk-Verletzungen heilen oft schon dadurch aus, dass der Patient seine sportlichen Aktivitäten anpasst. Bei Schmerzen beim Gehen empfehlen die Mediziner eine Teilbelastung und Unterarmgehstützen. High-risk-Läsionen erfordern dagegen gravierendere Einschränkungen. In vielen Fällen ist eine Immobilisierung oder zumindest eine deutliche Reduktion der sportlichen Aktivität angezeigt. Ein chirurgisches Eingreifen kann ebenfalls indiziert sein, um das Risiko einer kompletten Fraktur zu reduzieren.
Hoenig, T. et al.
Bone Stress Injuries
Dtsch Z Sportmed
4/2023; 74: 47-51.